WPU I
Der Wahlpflichtunterricht (WPU) wird an der Oberzent-Schule in die Bereiche WPU I (ab Klasse 7) sowie WPU II (Klassen 9 und 10) aufgeteilt.
Ziel der Wahl eines WPUs ist es, den Kindern und Jugendlichen ergänzende Unterrichtsangebote bereit zu stellen (z. B. Französisch, Spanisch und Berufsorientierung/Arbeitslehre ab Klasse 7), um für die eigene Schullaufbahn bereits „die Weichen“ zu stellen. Eine zweite Fremdsprache kann hier für Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10 ein wichtiges Kriterium sein. Auch die praktisch-handwerklichen Erfahrungen im Fach Arbeitslehre (mit integrierter Computernutzung) können wichtige Stützpfeiler für die zukünftige Berufswahl sein.
Die Zuweisung in die WPU I-Angebote erfolgt bei beiden Sprachen nach schulinternen Eignungskriterien, welche der Elternschaft bereits zu Beginn der Klasse 6 transparent gemacht werden:
Für Französisch und Spanisch gilt die Note 3 in den Fächern Deutsch und Englisch als Zulassungskriterium.
Am Ende der Klasse 6 werden alle drei o. g. Angebote noch einmal den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten auf einem separatem Informationsabend (Termin i. d. Regel Mitte Mai) vorgestellt und dabei ggf. offene Fragen beantwortet.
Bei knappen Verfehlungen der schulischen Zulassungskriterien können (nach Gesprächen zwischen den jeweiligen WPU-Lehrkräften, Schulleitung und Elternhaus) in begründeten Ausnahmefällen(!) Einzelfallprüfungen durch die Kurslehrkraft und die Schulleitung erfolgen.
Es erfolgt die WPU I-Zuteilung grundsätzlich nach Erst- und Zweitwahl, wobei auch die Zweitwahl zu akzeptieren ist!
Wichtig: Bei beiden Sprachen ist ein Wechsel erst nach frühestens einem Jahr möglich!
WPU II
Im Bereich WPU II wird die Schüler- und Elternschaft ebenfalls über ergänzende Angebote ab Klasse 9 informiert; hierzu stellen die jeweiligen WPU II-Kurslehrkräfte den Jahrgängen 9 und 10 ihre (ggf. nach Ressourcenlage jährlich wechselnden) Angebote vor.
In der Regel sind diese Angebote auf einen Jahrgang beschränkt, d. h. es findet für die 9. und 10. Klassen immer eine Neuwahl in die für sie aktuell verfügbaren Angebote statt.
Es erfolgt (wie beim WPU I) die Zuteilung nach Erst, Zweit- sowie hier auch Drittwahl, wobei auch hier die Zweit- bzw. ggf. Drittwahl zu akzeptieren ist!
08.09.2017